Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesign- und Hosting-Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Webdesign, Erstellung von Internetpräsenzen, Bereitstellung von Speicherplatz (Hosting), Domainverwaltung sowie damit verbundene Support- und Pflegeleistungen zwischen:
Niklas Hahn
Kronenstr. 37
30161 Hannover
Deutschland
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und den in § 1 Abs. 3 definierten Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gesetzliche Vertreter juristischer Personen oder Gewerbetreibende (z. B. Kiosk- und Ladenbetreiber). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der bereitzustellenden Inhaltsseiten/Abschnitte, spezifische Inklusiv-Leistungen (z. B. Google-Unternehmensprofil-Optimierung, Domainbereitstellung, jährliche Aktualisierungskontingente) sowie die fällige Vergütung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des vom Auftraggeber jeweils gewählten Service-Pakets (z. B. Pakete „Basis“, „Sorglos“, „Premium“) sowie den im Bestellprozess getroffenen Vereinbarungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Erstellung der Webseite als Werkleistung auf Basis standardisierter oder individualisierter Vorlagen (Templates). Sofern im Leistungspaket enthalten, übernimmt der Auftragnehmer das dauerhafte Webhosting, die technische Betreuung und die Domainverwaltung während der Vertragslaufzeit.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Hilfe sachkundiger Dritter (Subunternehmer bzw. Unterauftragsverarbeiter für Server- und E-Mail-Infrastruktur) zu bedienen.
(4) Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Leistungszeit frei.
§ 3 Vertragsschluss bei Online-Buchung
(1) Die Präsentation der verschiedenen Service-Pakete und Dienstleistungen auf der Webseite des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch das Durchlaufen des Online-Bestellprozesses und das Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons (z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“, „Sorglos starten“, „Premium wählen“) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das ausgewählte Paket ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Annahme des Angebots ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail durch eine Auftragsbestätigung) erklärt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Dienstleistung beginnt. Die automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt noch keine Annahme dar, kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 4 Projektablauf, Korrekturschleifen und Abnahme
(1) Zu Beginn der Zusammenarbeit stimmen die Parteien das gewünschte Basis-Design (Template) sowie funktionale Details gemäß dem gebuchten Paket ab (Kick-off).
(2) Nach vollständigem Erhalt aller vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalte (siehe § 5) sowie dem Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung oder Erstzahlung erstellt der Auftragnehmer einen voll funktionsfähigen ersten Entwurf der Internetpräsenz und stellt diesen zur Prüfung bereit.
(3) Soweit in der Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets nicht abweichend geregelt, hat der Auftraggeber das Recht auf bis zu zwei (2) Korrekturschleifen. Im Rahmen dieser Korrekturschleifen können Änderungswünsche gesammelt übermittelt werden, die vom Auftragnehmer im Rahmen des Layout-Grundgerüsts umgesetzt werden. Eine grundlegende Neugestaltung nach Freigabe des Basis-Designs ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die fertige Webseite zur Prüfung unter einer vorläufigen Domain oder als Entwurfs-Link zur Verfügung. Die Lieferung gilt als erbracht, sobald dem Auftraggeber dieser Link in Textform übermittelt wurde.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Webseite innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung des Entwurfs-Links zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter detaillierter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erfolgt (fiktive Abnahme).
(6) Nach erfolgter Abnahme wird die Webseite auf der finalen Domain veröffentlicht. Nachträgliche Änderungswünsche werden – sofern sie nicht durch das vereinbarte Support-Kontingent des jeweiligen Pakets abgedeckt sind – nach Aufwand berechnet.
(7) Die Leistung umfasst ausschließlich die Bereitstellung der fertigen, nutzbaren Webseite (z. B. im HTML/CSS-Format oder über das Hosting-System). Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwurfsunterlagen, Zwischenschritten, offenen Grafikdateien (z. B. aus Photoshop, Illustrator) oder den genutzten Master-Templates (Source-Dateien) besteht nicht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Unternehmensdaten, Öffnungszeiten) unaufgefordert, rechtzeitig und in digitaler, direkt verwertbarer Form zur Verfügung. Die vollständige Bereitstellung hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu erfolgen, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er zur Nutzung, Veröffentlichung und Weitergabe aller von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Fotos, Marken, Logos und urheberrechtlich geschützter Texte) berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung) frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Auftraggeber angelieferten Inhalte geltend gemacht werden.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, unvollständig oder verspätet nach, verschieben sich etwaig vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend um die Dauer der Verzögerung.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der einmaligen Einrichtungsgebühren sowie der laufenden monatlichen oder jährlichen Service-Pauschalen richtet sich nach dem vom Auftraggeber gewählten Service-Paket zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach den Vereinbarungen im individuellen Angebot. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Je nach gewähltem Bestellweg erfolgt die Abrechnung und Zahlung entweder vollständig automatisiert über das Online-Buchungssystem (Stripe) oder auf klassischem Abrechnungsweg per Rechnungsstellung und Banküberweisung. Die konkrete Zahlungsart wird im Bestellprozess oder im individuellen Angebot verbindlich festgelegt.
(3) Regelungen für die Online-Buchung (Stripe-Verfahren):
- Mit dem erfolgreichen Abschluss des Online-Checkouts einschließlich erfolgreicher Zahlungsautorisierung werden die einmalige Einrichtungsgebühr des gewählten Pakets (sofern anfallend) sowie die erste monatliche Service-Pauschale sofort zur Zahlung fällig und eingezogen.
- Die nachfolgenden monatlichen Service-Pauschalen werden fortlaufend im Voraus über das eingerichtete Stripe-Abonnement abgebucht. Die wiederkehrende Abbuchung erfolgt jeweils am entsprechenden Kalendertag des Folgemonats.
- Kann eine wiederkehrende Zahlung nicht erfolgreich eingezogen werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags vorübergehend auszusetzen.
(4) Regelungen für den klassischen Abrechnungsweg (Rechnungsstellung & Überweisung):
- Einrichtungsgebühren: Soweit eine einmalige Einrichtungsgebühr vereinbart ist, wird diese zu 50 % unmittelbar nach Vertragsschluss (Anzahlung) und zu 50 % nach Abnahme der fertigen Webseite in Rechnung gestellt. Jede Teilrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto zu überweisen.
- Laufende Servicegebühren: Die laufenden Gebühren für Hosting und Support sind im Voraus zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder als jährliche Vorauszahlung, je nach Vereinbarung im Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend auszusetzen.
(5) Leistungsbeginn und Vorleistung: Der Auftragnehmer beginnt mit der Erstellung des ersten Entwurfs erst nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung (bei klassischer Rechnungsstellung) bzw. nach erfolgreichem Abschluss des Online-Checkouts einschließlich erfolgreicher Zahlungsautorisierung (bei Stripe-Buchung). Bei Paketen ohne Einrichtungsgebühr beginnt die Leistungserbringung mit Vertragsschluss.
(6) Projektabbruch: Bricht der Auftraggeber das Projekt nach Vorlage des ersten Entwurfs ohne wichtigen Grund ab oder sieht er von einer weiteren Zusammenarbeit ab, verbleibt die bereits geleistete Anzahlung bzw. eingezogene Einrichtungsgebühr als pauschalierte Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen und den entstandenen Aufwand beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(7) Mehraufwand und Zusatzleistungen: Leistungen, die über den Leistungsumfang des gebuchten Pakets oder die enthaltenen Supportstunden hinausgehen, werden – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz von 60,00 € pro Arbeitsstunde berechnet.
§ 7 Webhosting, Verfügbarkeit und Wartung
(1) Sofern das gewählte Paket Hosting-Leistungen umfasst, strebt der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit der gehosteten Webseite von 98 % im Jahresmittel an.
(2) Ausgenommen von der Berechnung der Verfügbarkeit sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im direkten Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Störungen der allgemeinen Internetinfrastruktur, Verschulden von übergeordneten Infrastruktur-Providern) sowie geplante Wartungsarbeiten gemäß Absatz 3, nicht erreichbar ist.
(3) Zur Sicherstellung der Serverleistung und Sicherheit finden regelmäßige Wartungsarbeiten statt. Diese Wartungsfenster werden vorzugsweise in nutzungsarmen Zeiten (zwischen 23:00 Uhr und 08:00 Uhr) angesetzt und gelten nicht als Ausfallzeit oder Beeinträchtigung der Verfügbarkeit.
(4) Der Speicherplatz wird auf einem Shared-Server eines Drittanbieters zur Verfügung gestellt, der nicht ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung steht. Das monatliche Datentransfervolumen (Traffic) ist auf eine faire Nutzung (Fair Use) ausgelegt. Bei extremen Überschreitungen behält sich der Auftragnehmer eine Rücksprache zur Anpassung vor.
(5) Überschreitet ein vom Auftragnehmer zu vertretender zusammenhängender Ausfall der Hosting-Leistungen eine Dauer von 48 Stunden, erhält der Auftraggeber auf Anfrage eine angemessene anteilige Gutschrift auf die Hosting-Komponente der monatlichen Service-Pauschale für den betroffenen Zeitraum. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften. Ein vollständiger Entfall der vereinbarten Vergütung ist ausgeschlossen, da die Service-Pauschalen auch hostingunabhängige Leistungen, insbesondere Wartung, Betreuung und Support, umfassen.
(6) Der Auftragnehmer führt zur Sicherstellung des laufenden Betriebs regelmäßig, mindestens im Abstand von 30 Tagen, Backups (Sicherungskopien) der Webseitendaten durch. Die Sicherungskopien werden bis zum Abschluss der jeweils nachfolgenden Sicherung vorgehalten. Zusätzlich erfolgt eine verschlüsselte Sicherung auf einem externen Medium außerhalb des primären Rechenzentrumsorts.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm zugeteilte Zugangsdaten (falls vorhanden) streng geheim zu halten. Gefährdet eine vom Auftraggeber installierte Software oder dessen Verhalten die Sicherheit oder Integrität des Serversystems, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anbindung der Webseite vorübergehend zu unterbrechen oder betroffene Skripte zu deaktivieren. Der Auftraggeber wird hiervon unverzüglich informiert.
§ 8 Domainverwaltung und Supportleistungen
(1) Domainregistrierung: Sofern im Paket eine eigene Domain enthalten ist, beantragt der Auftragnehmer diese im Namen und Auftrag des Auftraggebers bei der zuständigen Vergabestelle (z. B. DENIC eG für .de-Domains). Der Auftraggeber wird als Domaininhaber eingetragen. Für die Vergabe gelten ergänzend die Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt; die rechtliche Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber.
(2) Domain-Transfer: Bei Beendigung des Vertrages bleibt der Auftraggeber Inhaber der Domain. Der Auftragnehmer gibt die Domain zur Übertragung an den neuen Provider frei und stellt den notwendigen Autorisierungscode (AuthInfo-Code) rechtzeitig bereit, soweit keine unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis offenstehen. Für die Bereitstellung des Standard-Codes fallen keine Gebühren an. Erfolgt bis zum Vertragsende kein Providerwechsel, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domain zu löschen oder in die direkte Verwaltung der Vergabestelle zu übergeben.
(3) Google-Unternehmensprofil: Unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Einrichtung oder Optimierung eines Google-Unternehmensprofils, handelt er als reiner Dienstleister im Auftrag. Eine Haftung für Entscheidungen, Sperrungen, Richtlinienänderungen oder Rankingverluste durch den Plattformbetreiber wird – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen.
(4) Supportzeiten: Die Bearbeitung regulärer Support- und Änderungsanfragen erfolgt an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Dies stellt eine unverbindliche Zielvorgabe und keine verbindliche Frist dar, es sei denn, im gewählten Paket wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 9 Rechteübertragung und Nutzungsrechte
(1) Aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an der erstellten Webseite ein einfaches, nicht-ausschließliches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
(2) Die Nutzung der dynamischen, über die Server des Auftragnehmers gehosteten Version der Webseite ist zeitlich auf die Laufzeit des Hosting- und Servicevertrages beschränkt.
(3) Nach Beendigung des Hosting-Vertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen ausdrückliche Anfrage einen statischen Export (Static Site Generation / SSG-Export) der Webseite zur Verfügung. An diesem statischen Export erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Das Recht zur Unterlizenzierung, zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf an Dritte ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer behält das Recht, die zugrundeliegenden Layouts, Design-Strukturen, Code-Fragmente und Templates für andere Projekte wiederzuverwenden.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, in dezenter Form im Impressum oder im Footer der erstellten Webseite als Designer bzw. Entwickler genannt zu werden (z. B. inklusive Verlinkung). Der Auftragnehmer kann diese Nennung jederzeit selbst entfernen oder deren Entfernung verlangen.
§ 10 Inhalte und Sperrung
(1) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte seiner Webseite. Er verpflichtet sich, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder extremistischer, pornografischer, jugendgefährdender oder beleidigender Natur sind.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Hosting-Leistung vorübergehend einzustellen und die Webseite zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte besteht (z. B. nach Erhalt einer Abmahnung durch Dritte oder bei behördlichen Ermittlungen). Die Sperrung ist, soweit technisch möglich, auf die mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte zu begrenzen. Der Auftraggeber wird unverzüglich über die Sperrung und den Grund informiert.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Webhostings und der technischen Betreuung personenbezogene Daten (z. B. Logfiles, IP-Adressen der Webseitenbesucher) im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anlagen (insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen sowie Unterauftragsverarbeiter) wird dem Auftraggeber elektronisch zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses, soweit eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegt. Die Zustimmung zur AVV kann elektronisch erfolgen.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages über Hosting- und Supportleistungen richtet sich nach dem gebuchten Service-Paket:
- Für Pakete mit einer festen Mindestlaufzeit (z. B. „Sorglos“-Paket mit 12 Monaten) ist eine ordentliche Kündigung erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und ist ab diesem Zeitpunkt monatlich kündbar.
- Für Pakete ohne feste Mindestlaufzeit (z. B. „Basis“ oder „Premium“) wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung der fälligen Vergütung für einen Zeitraum von einem Monat oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug gerät.
(4) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen ausdrückliche Anfrage hin einen statischen Export (SSG-Export) der Webseite gemäß § 9 Abs. 3 elektronisch zur Verfügung. Ein Anspruch auf Support, Migration oder Inbetriebnahme dieses Exports auf Drittservern ist ausgeschlossen.
(5) Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende keine Anfrage des Auftraggebers nach dem statischen Export, ist der Auftragnehmer berechtigt, die kundenspezifischen Inhalte der Webseite sowie projektbezogene Daten aus produktiven Systemen zu löschen oder anonymisiert weiter vorzuhalten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten – d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Hosting-Pflichten ist die Haftung für reine Vermögensschäden der Höhe nach auf die jährliche Vergütung des betroffenen Leistungsumfangs begrenzt, sofern dadurch der vertragstypische, vorhersehbare Schaden nicht unterschritten wird.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers sowie entsprechend für Ansprüche im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Preis- und Bedingungsänderungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise für laufende Hosting- und Serviceleistungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei nachweisbaren Kostensteigerungen für Server-Infrastruktur, Rechenzentrumsleistungen, Energie, Software-Lizenzen, Drittanbieterleistungen, Sicherheitsmaßnahmen oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben.
(2) Änderungen dieser AGB sind nur zulässig, soweit sie aufgrund einer Veränderung der rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erforderlich sind, den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligen und das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Vertragspflichten und der Kerngehalt des Vertragsverhältnisses bleiben unberührt.
(3) Änderungen nach den vorstehenden Absätzen werden dem Auftraggeber spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung hat den Inhalt der Änderung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, den sachlichen Grund der Änderung sowie einen gesonderten Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens zu enthalten.
(4) Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(5) Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen laufenden Hosting- und Servicevertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie entgegenstehender Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts darstellt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.